Cybercrime | IT- Strafrecht

BERATUNG & VERTEIDIGUNG IM IT-STRAFRECHT.

In komplexen Verfahren mit Bezügen zum IT- Strafrecht sind wir ebenso versiert wie in der Vertretung in Bußgeldverfahren aufgrund von Datenschutzverstößen oder bei internen Untersuchungen. Wir helfen und unterstützen bei Anfragen der Datenschutzbehörden und in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sofern es die Verteidigung erforderlich macht, arbeiten wir eng mit spezialisierten IT- Forensikern, gerichtlich vereidigten Sachverständigen und IT- Security- Beratern zusammen.

Die Strafverteidigung auf dem Gebiet der Informationstechnologien befasst sich mit allen Aspekten der Informations- und Kommunikationstechnik. Diese umfassen sämtliche mit dem Internet und vergleichbaren Netzen verbundene Informationstechnik. Darauf basierende Kommunikation, Software, Prozesse und Informationsverarbeitung sind mit eingeschlossen.

Zu den Vorwürfen aus dem Bereich des Strafrechts in der Informations- und Kommunikationstechnik (Cybercrime / IT- Strafrecht bzw. Internetstrafrecht / Computerstrafrecht) zählen neben den „klassischen“ Delikten, wie etwa das Eindringen in fremde IT- Systeme, das sog. „Hacking“ oder der ebay- Betrug, auch Taten im Zusammenhang mit dem sog. Darknet – etwa der Handel mit Betäubungsmitteln, Medikamenten oder anderen verbotenen Waren über Anonymisierungsnetzwerke, z.B. TOR oder GNUnet sowie die Planung von und die Verabredung von Straftaten mittels I2P. Zudem spielen Dienstleistungsanbieter, der Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsnetzwerke und Endgeräte (Krypto-Handys), wie etwa EncroChat eine zunehmende Rolle im bereich der Internetkriminalität.

Hierunter fallen insbesondere:

• Ausspähen von Daten, § 202a StGB
• Abfangen von Daten, § 202b StGB
• Datenhehlerei, § 202d StGB
• Datenveränderung, § 303a StGB
• Computersabotage, § 303b StGB
• Verwertung fremder Geheimnisse, § 204 StGB
• Computerbetrug, § 263a StGB
• Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 StGB
• Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, § 270 StGB
• Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz oder das Urhebergesetz sowie die Landesmediengesetze
• Hinweisgeber/ Whistleblowing und Quellenschutz

Grundlegende Voraussetzungen für die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie gegen Vorwürfe aus diesem besonderen Bereich des Strafrechts sind das Verständnis der technischen Möglichkeiten und die Erfahrung bei der Anwendung der sich ständig verändernden rechtlichen Vorschriften und des technischen Umfelds. Ebenso wichtig ist die zutreffende Beurteilung der Verfahrenssituation und die Beweismittelanalyse unter Berücksichtigung ihrer technologischer Eigenarten. Denn der Gesetzgeber hat für Straftaten, welche mittels Computern oder über das Internet begangen werden, keine besondere Systematik vorgenommen. Gleichzeitig sind die einzelnen Strafnormen sehr abstrakt gefasst und beschreiben die jeweils strafbaren Handlungen nur in allgemein. Deswegen ist es für eine erfolgreiche Verteidigung auf dem Gebiet der Computerkriminalität unbedingt eine präzise Arbeit am Sachverhalt und eine genaue Auseinandersetzung mit den einzelnen technischen Abläufen notwendig.

Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist auch der richtige Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden ebenso notwendig. Beispielsweise sind diese dazu übergegangen und haben in den jeweiligen Bundesländern eine landesweit zuständige Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) geschaffen. Diese Stellen stehen ihrerseits in Austausch mit den Zentralstellen für Cybercrime in anderen Bundesländern, den Polizeibehörden sowie mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Einrichtungen, so beispielsweise dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Es zeigt sich also, dass auch die Polizeien und Staatsanwaltschaften über Spezialistinnen und Spezialisten für den Bereich Cybercrime verfügen. Um so bedeutsamer ist es, für die jeweils Beschuldigten oder Angeklagten ein kompetentes Gegengewicht im Rahmen der Verteidigung zu schaffen.

Straftaten im Bereich Cybercrime stellen eine wachsende Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland dar. Da die Delikte in den Bereichen Internetstrafrecht und Computerstrafrecht jährlich zunehmen, steigt natürlich auch der technische Aufwand zur Aufklärung von Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder Daten richten oder mittels Informationstechnik begangen werden.

Die IT-Forensik nimmt bei der Bekämpfung solcher Straftaten eine Schlüsselrolle ein. Digitale Spuren spielen heute in fast allen Ermittlungsverfahren eine Rolle. Zudem gehört angesichts der aus dem Alltag nicht mehr wegzudenkenden Verbreitung von IT- Systemen in Privathaushalten, bei Unternehmen, Behörden sowie bei Betreibern kritischer Infrastrukturen ein hoher Stellenwert von qualifizierten, digitalen und forensischen Untersuchungen. Die Auswertung von Handys und Computern gehören zum Standard der Ermittlungen. Diese Entwicklung verlangt nicht nur von Polizeibeamten und Staatsanwälten, die in Ermittlungsgruppen zum Cybercrime eingesetzt sind, sondern auch von Strafverteidigern eine neue und besondere Art der Qualifizierung.

Referenzmandate im IT- Strafrecht / Cybercrime

• Verteidigung in einem Verfahren wegen des Vorwurfs des Hackerangriffs auf das Netzwerk eines DAX- Konzerns

• Verteidigung in einem Verfahren gegen den Vorwurf des Cyberangriffs auf einen Internetprovider und den Handel mit kompromittierten Kundenkonten

• Verteidigung in einem Verfahren aufgrund des Vorwurfs der DDoS-Attacke auf einen DNS- Provider unter Nutzung eines Botnetzes

• Verteidigung in einem Verfahren wegen des Ausspähens von Kreditkarteninformationen und dem Handeln mit Nutzerdaten eines Online- Händlers

• Verteidigung eines Angeklagten in dem europaweit bislang größten Strafverfahren gegen eine Bande, die über das Internet mit gefälschten oder illegal hergestellten Medikamenten gehandelt hat, dem sog. “Pillendienstverfahren”

• Verteidigung eines Angeklagten in einem Umfangsverfahren gegen Vorwurf der Computersabotage, des Computerbetrugs, des Ausspähen von Daten, des Missbrauchs von Notrufen (“Swatting”) sowie der Fälschung beweiserheblicher Daten

• Verteidigung eines Angeklagten in einem umfangreichen Verfahren u.a. gegen den Vorwurf des Handelns mit Betäubungsmitteln über das Darknet

• Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegen den Vorwurf des Bestellens bzw. Kaufs von Betäubungsmitteln über das Darknet

• Verteidigung eines Angeklagten, der als leitender Angestellter eines international ausgerichteten Unternehmens mit dem Vorwurf des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und dem Ausspähen von Daten konfrontiert war

• Verteidigung eines Angeklagten, dem als Mitglied einer Bande das Ausspähen von Daten, Computersabotage, Computerbetrug und die Fälschung beweiserblicher Daten vorgeworfen wurde

• Vertretung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Computersabotage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten

• Vertretung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Wertzeichenfälschung und des Inverkehrbringens von Falschgeld über das Darknet