Kanzlei Strafrecht Rechtsanwalt & Fachanwalt Strafverteidiger Krefeld

KANZLEI.

Das Betätigungsfeld der Kanzlei umfasst das gesamte IT-Strafrecht / Internetstrafrecht / Computerstrafrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bezug zu den Informationstechnologien und dem Datenschutz. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf alle Tatsacheninstanzen, die Revision sowie die Wiederaufnahme. In komplexen und umfangreichen Strafverfahren sind wir ebenso versiert wie in der strafrechtlichen Beratung oder im Verfahren nach einem Strafbefehl.

Wir begleiten unsere Mandanten während des gesamten Strafverfahrens. Dies bundesweit, sowohl vor den Amts- und Landgerichts als auch vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof.  Wir verteidigen auch in komplexen Umfangsverfahren wie etwa im „Loveparade- Prozess“ oder im „Pillendienst- Verfahren“. Außerdem sind wir für andere Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützend tätig. Unsere Kanzlei wird häufig von externen Kollegen zur Beratung und Verteidigung in IT- Strafsachen sowie bei Streitigkeiten mit Datenschutzbehörden hinzugezogen.

Als einer von wenigen Fachanwälten in Deutschland ist Rechtsanwalt Hemkens Fachanwalt für Strafrecht und IT- Recht. Er hat als Fachanwalt im Bereich des IT- Strafrechts eine besondere Expertise auf den Feldern Cybercrime / Computerstrafrecht / Internetstrafrecht sowie im Umgang mit Computer- Forensik, Kriminaltechnik und Sachverständigengutachten. Er gilt als Verteidiger mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich “Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien”.

Die Einleitung eines Strafverfahrens ist für den Betroffenen nie erfreulich. Bestenfalls kostet es Zeit, Geld und Nerven. Allerdings kann es auch den Verlust von Freiheit und wirtschaftlicher Existenz bedeuten. Ebenso ist eine Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden selten gewünscht.

So ist man stets gut beraten, möglichst früh einen Verteidiger anzusprechen und ein Ermittlungsverfahren oder drohende Streitigkeiten durch vorausschauendes Planen und Handeln so weit wie möglich zu vermeiden. Allerdings ist dies nicht immer möglich und strafrechtliche Ermittlungen werden eingeleitet, Aufsichtsbehörden eingeschaltet oder Gerichte bemüht. Dann geht es nur noch um ein Ziel: das eingeleitete Verfahren mit einem für den Betroffenen optimalen Ergebnis schnellstmöglich abzuschließen. Wir helfen, dieses Ziel zu erreichen.

  • Anwesenheit bei Durchsuchungen/ Verteidigung gegen Sicherstellung und Beschlagnahme
  • Verteidigung nach Festnahme/ Anwesenheit und Verteidigung bei der Verhandlung über den Erlass eines Haftbefehls
  • Verteidigung bei der Haftprüfung/ Haftbeschwerde
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Einspruch gegen Strafbefehl, Beschwerdeverfahren, Berufung, Revision, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
  • Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren
  • Zeugenbeistand im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren (Beratung zu Fragen im Hinblick auf ein ein bestehendes Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht, Teilnahme an Vernehmungen)
  • Beratung und Vertretung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regelwerke (DSGVO und BDSG-neu) und des Arbeitnehmerdatenschutzes sowie bei Datenschutzverstössen nebst entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
  • Beratung und Vertretung imArbeitnehmerdatenschutz sowie bei Datenschutzverstössen nebst entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.
  • Beratung bei Datenschutzverstössen und in gerichtlichen Auseinandersetzungen.